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Die rechtlichen Grundlagen der Verpackungsentpflichtung:
Das Abfallwirtschaftsgesetz und die Verpackungsverordnung sind die rechtlichen Grundlagen, die Unternehmen zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem in Österreich verpflichten. Sie betreffen alle, die Verpackung oder verpackte Waren in Österreich in Verkehr setzen.
Laut Verpackungsverordnung haben Unternehmen zwei Möglichkeiten, ihre Verpflichtung zu erfüllen, die mit unterschiedlichen Pflichten verbunden sind. Für Haushaltsverpackung gilt seit 01.01.2015 allerdings die Systemteilnahmepflicht. (§8 VerpackVO 2014).
1. Pflichten für Unternehmen, die and keinem Sammle- und Verwertungssystem teilnehmen:
Erfassung über ein entsprechendes eigenes Sammelsystem.
Wiederverwendung bzw. Verwertung der zurückgenommenen Verpackung in entsprechenden Anlagen nach dem Stand der Technik.
Mindestquoten für stoffliche Verwertung je Packstoff
Jährliche Meldung an das BMLFUW, aufgeteilt nach Packstoffen, inklusive in Verkehr gesetzte Verpackungsmengen, erfasste menge, Rücklaufquote in Prozent , menge und Übernehmer
2. Pflichten für Unternehmen, die an einem Sammelband- und Verwertungssystem teilnehmen:
Abschluss eines Lizenzvertrags
Meldung der in Verkehr gesetzten Verpackungsmengen
Zahlung der materialspezifischen Lizenztarife