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Recycling

Verpackungsverordnung

Unsere Lizenzpartnernummer ist: 8922 


Die rechtlichen Grundlagen der Verpackungsentpflichtung:

Das Abfallwirtschaftsgesetz und die Verpackungsverordnung sind die rechtlichen Grundlagen, die Unternehmen zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem in Österreich verpflichten. Sie betreffen alle, die Verpackung oder verpackte Waren in Österreich in Verkehr setzen.

Laut Verpackungsverordnung haben Unternehmen zwei Möglichkeiten, ihre Verpflichtung zu erfüllen, die mit unterschiedlichen Pflichten verbunden sind. Für Haushaltsverpackung gilt seit 01.01.2015 allerdings die Systemteilnahmepflicht. (§8 VerpackVO 2014).

1. Pflichten für Unternehmen, die and keinem Sammle- und Verwertungssystem teilnehmen:

Erfassung über ein entsprechendes eigenes Sammelsystem.

Wiederverwendung bzw. Verwertung der zurückgenommenen Verpackung in entsprechenden Anlagen nach dem Stand der Technik.

Mindestquoten für stoffliche Verwertung je Packstoff

Jährliche Meldung an das BMLFUW, aufgeteilt nach Packstoffen, inklusive in Verkehr gesetzte Verpackungsmengen, erfasste menge, Rücklaufquote in Prozent , menge und Übernehmer

2. Pflichten für Unternehmen, die an einem Sammelband- und Verwertungssystem teilnehmen:

Abschluss eines Lizenzvertrags

Meldung der in Verkehr gesetzten Verpackungsmengen

Zahlung der materialspezifischen Lizenztarife


EAG Verordnung

Elektronikschrott:

Unternehmen, die Elektro-/Elektronikgeräte oder Batterien in Verkehr bringen, müssen an einem Sammel- und Verwertungssystem wie der ERA GmbH teilnehmen, wenn es sich um sogenannte "Haushaltsgeräte" oder bei Batterien um sogenannte "Gerätebatterien" handelt.

Wenn Sie Geräte für gewerbliche Zwecke (zB riesige Kühlvitrinen, Spezialwerkzeug für den Fachhandel, ...) oder auch Industriebatterien in Verkehr bringen, können Sie freiwillig an unserem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen. Das entbindet Sie von der Verpflichtung, die Geräte selbst vom Kunden zurückzunehmen. Stattdessen kann Ihr Kunde Sie kostenlos bei unseren Übernahmestellen abgeben. Bitte den Link für die Übernahmestellen aktivieren, du findest ihn unter: (https://www.era-gmbh.at/leistungen)

Schäfer Shop entpflichtet unter der Vertragsnummer VPN 50801 alle übertragbaren Verpflichtungen aus der Österreichischen Elektroaltgeräteverordnung bzw. Batterieverordnung an die Elektro Recycling Austria. 

Die ERA ist der Spezialist für Elektroaltgeräte und Batterien! 

Folgende Kategorien sind entpflichtet:

- Elektrogroßgeräte (die größte starre Kantenlänge beträgt mehr als 50 cm)

- Kühl-/Gefriergeräte sowie Klimageräte und Wärmepumpen

- Elektrokleingeräte (die größte starre Kantenlänge ist weniger als 50 cm)

- Bildschirmgeräte, Flachbildschirmgeräte und Röhrenbildschirme mit einer Bildschirmfläche 
  größer als 100 cm²

- Gasentladungslampen, Energiesparlampen und LED-Lampen

- Photovoltaik-Module

- Gerätebatterien

- Fahrzeugbatterien

- Industriebatterien


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